Ein Schulabschluss ist ein Ziel…
Die FSA begleitet Kinder und Jugendliche bis zum Ende der Jahrgangsstufe 10. Danach stehen unterschiedliche Wege offen – abhängig von den persönlichen Zielen, Interessen und dem erreichten Schulabschluss.
An der FSA können Schülerinnen und Schüler den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) und den Mittleren Schulabschluss (MSA) erreichen.
Dabei gehen wir gemeinsam den Weg bis zur Prüfung – mit Verantwortung, Vertrauen und der Möglichkeit, die eigenen Stärken zu zeigen.
Abschlüsse an der FSA

ESA- Erster Allgemeinbildender Schulabschluss
Der ESA eröffnet viele Möglichkeiten für den weiteren Bildungs- und Berufsweg. Die Schülerinnen und Schüler bereiten sich an der FSA auf die Abschlussprüfungen vor und zeigen ihr Können in verschiedenen Prüfungsformen.

MSA- Mittlerer Schulabschluss
Auch der MSA kann an der FSA erworben werden. Die Vorbereitung auf die Prüfungen ist Teil des Lernweges und verbindet selbstständiges Arbeiten mit gezielter Begleitung.
Dabei gilt: Freies Lernen bedeutet nicht, dass die Anforderungen geringer sind.
An der FSA gibt es keine klassischen Schulnoten und keinen klassischen Unterrichtsalltag. Die Abschlussprüfungen sind dagegen verbindlich und anspruchsvoll. Unsere Schülerinnen und Schüler müssen ihr Wissen und ihre Fähigkeiten in verschiedenen Prüfungsformaten zeigen. Dazu gehören schriftliche, mündliche und weitere Prüfungsbestandteile.
Der Prüfungsumfang ist dabei deutlich größer als an einer Regelschule.
Das bedeutet auch: Wer einen Abschluss anstrebt, muss sich darauf vorbereiten, Verantwortung für den eigenen Lernweg übernehmen und sich den Prüfungen stellen.
Die Prüfungen finden als Externenprüfungen statt und orientieren sich an den landesweiten Anforderungen für ESA und MSA.
…und gleichzeitig ein neuer Start.
Was kommt danach
Viele Wege. Ein eigener.
Um es in einem kurzen Satz zusammen zu fassen: Ganz unterschiedliche Wege.
Was nach der FSA kommt, sieht für jeden Menschen anders aus.
Einige Jugendliche wechseln auf eine weiterführende Schule und streben einen höheren Schulabschluss an. Andere beginnen eine Ausbildung oder entscheiden sich für einen Freiwilligendienst. Auch ein Weg zur Bundeswehr kann eine Möglichkeit sein.
Entscheidend ist nicht, dass alle denselben Weg gehen – sondern dass jeder seinen eigenen nächsten Schritt findet.
Schulpflicht
Auch nach dem Ende der FSA endet die Schulpflicht nicht automatisch.
In Schleswig-Holstein umfasst die Vollzeitschulpflicht insgesamt neun Schuljahre. Danach schließt sich für Minderjährige grundsätzlich die Berufsschulpflicht an. Sie besteht bei einer Ausbildung bis zum Abschluss des Ausbildungsverhältnisses, andernfalls grundsätzlich bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem die Volljährigkeit erreicht wird.
Die konkreten Regelungen hängen vom gewählten weiteren Weg ab.
Gestalte deinen Weg selbst –
aber gehe ihn dann auch!
